„Psychiatrie ist weit weg von meiner Vorstellung moderner Medizin!“

Dr. Stefan Romberg am 05.März 2011, Selbsthilfetag Bochum

 

                          

                             

                                       Auch in Sachen Psychiatrie?!

 

 

 

 

2010: Minister Laumann (CDU) änderte 2010 die Praxis der Besuchskommission in Richtung der gesetzlichen Vorgaben: Die Besuche finden nun unvorhersehbar statt.

 

2011: Drucksache 15/484, Vorlage 15/257: Gesetz zur Abschaffung der Videoüberwachung in den Psychiatrien eingebracht durch die FDP Fraktion!

 

2011: CDU Fraktionsführer Laumann ändert im Gespräch mit uns am 12.3.2011 in Siegen den Kurs: „Der Erlass muss wieder weg! Wahn verfestigt sich, dass ist nicht gut für die Patienten.“Als Gesundheitsminister legalisierte er 2009, dass Patienten in Fixierungen mit Kameras überwacht werden dürfen.

 

 

Psychische Erkrankungen sind seit 2008 häufiger als Herz-Kreislauf Erkrankungen. Todesursache ist aber nicht die Erkrankung sondern die Psychiatrie!

 

 

Transparenz herstellen!

Durch eine Todesfallzählungwährend und in den 12 Monaten nach einem Psychiatrieaufenthalt! (Bei Frühgeburten werden Todesfälle genau dokumentiert).

 

Menschlichkeit schaffen!

Durch Sitzwachen bei Fixierungen. Es gibt bereits genug Todesfälle und Miss­handlungen während Fixierungen und Videoüberwachungen in NRW.

 

Bestehende Gesetze achten!

Ordnungshüter müssen überlegen, wie sie die Gefahr anders abwenden können.

Zitat aus § 11 des PsychKG NRW: Die Unterbringung Betroffener ist nur zulässig, wenn die Gefahr nicht anders abgewendet werden kann.

Beispiel: Bei nächtlicher Ruhestörung sollte eher ein Fernseher oder Radio beschlagnahmt werden, anstatt den Störer einzusperren und zwangszubehandeln.

 

Eindeutigkeit im PsychKG NRW!

„Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer“. Oder: „Eintritt (des schadenstiftenden Ereignisses) zwar unvorhersehbar, wegen besonderer Umstände jedoch jederzeit zu erwarten ist“.

Sind Gummiformulierungen im § 11 PsychKG NRW und müssen geändert werden.

 

UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen! Art 14.1.b: „dass das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt.“ Die Konsequenz daraus: Zwangsbehandlung, Zwangseinweisung und Zwangsbegutachtung müssen aus dem Psych KG gestrichen werden!

 

 

Zwangsbehandlung kann keine Therapie sein - es ist grausame Folter wie im Mittelalter!

 

Was die FDP tun sollte

für 2 Millionen Psychiatrie Erfahrene im Land

 

Kurzfristig:

Abschaffen der Videoüberwachung in den Psychiatrien, die dient der Personaleinsparung. Hier gibt es einen FDP Vorschlag für eine Gesetzesänderung.

Eine Todesfallstatistik während und in den 12 Monaten nach einem Psychiatrieaufenthalt. Die entsprechenden Daten sind bei den Krankenkassen vorhanden.

Sitzwachen bei Fixierungen (= Festbinden am Bett). Dieses Fixieren geschieht oft wochenlang.

Keine Neuroleptika im Vorschulalter.

 

Mittelfristig:

Die Abschaffung der Unterbringung (= des Einsperrens) nach Betreuungsrecht.

Das Verschwinden der Gummiformulierungen im PsychKG NRW wie z.B. statt Fremdgefährdung „Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer“. Oder: „Eintritt (des schadenstiftenden Ereignisses) zwar unvorhersehbar, wegen besonderer Umstände jedoch jederzeit zu erwarten ist“. Beide Zitate aus § 11 PsychKG NRW.

Das Einhalten der Gesetze durch Justiz und Psychiatrie. In § 11 steht sinngemäß: Die Unterbringung Betroffener ist nur zulässig, wenn die Gefahr nicht anders abgewendet werden kann. Davon wird in der Praxis nie Gebrauch gemacht. Es wird nie überlegt, ob eine Gefahr anders abgewendet werden kann. Beispiele: Beschlagnahme von Autoschlüssel bzw. Führerschein, Beschlagnahme eines Fernsehers oder Radios bei nächtlicher Ruhestörung. 

Jahrzehnte lang erschien die Besuchskommissionregelmäßig in derselben Kalenderwoche, die laut Gesetz unerwartet auftauchen sollte. Minister Laumann (CDU) änderte 2009 diese Praxis auf unsere Anregung hin.

Keine Neuroleptika für unter 14-Jährige.

 

Langfristig:

Das Verschwinden der Sondergesetze gegen „psychisch Kranke“. Es gibt auch keine Judengesetze oder Türkengesetze.

Die Abschaffung jeder Behandlung gegen den erklärten Willen. Sie ist Folter. 

Einsperren nur zur Gefahrenabwehr, aber dann Gesetze, die für alle Bürger gelten.

Wo es um Gefahrenabwehr geht, müssen alle Bürger gleich behandelt werden. Zur Zeit darf der nicht diagnostizierte Schläger frei herum laufen, während der harmlose als psychisch krank verleumdete Schwätzer eingesperrt und mit Psychopharmaka gefoltert wird.

 

Kontakt  0234 / 640 5102        Matthias.Seibt@psychiatrie-erfahrene-nrw.de

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