Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW e.V.
Wittener Str. 87
44 789 Bochum
Tel/Fax 0234 / 640 5102
Matthias.Seibt@psychiatrie-erfahrene-nrw.de
13.03.2005
Presseinformation:
Wir, die Psychiatrie-Erfahrenen aus Bremen, Niedersachsen, NRW und Berlin machen auf einen neuen Versuch aufmerksam, unsere Bürger- und Menschenrechte auszuhöhlen.
Geplant ist eine Änderung des Bremer PsychKG, die die Gefahrenschwelle dermaßen absenkt, dass jeder Bürger jederzeit weggesperrt werden kann. Hinreichender Grund ist eine verleumderische psychiatrische Diagnose. Bekannt ist, dass Psychiater psychisch Gesunde nicht von psychisch Kranken unterscheiden können. Beispiele sind das berühmte Rosenhan-Experiment und die Tätigkeit des aus Bremen stammenden Briefträgers Gert Postel, der jahrelang als Oberarzt einer Psychiatrie tätig war, ohne daß jemals seine Kollegen Verdacht schöpften. Grund: Es gibt kein psychiatrisches Wissen!
Die ambulante Zwangsbehandlung, die die Bundesregierung am 11.2.04 (www.psychiatrie-erfahrene.de\stellungnahme.htm) als verfassungswidrig angesehen hat (alle Bundestagsparteien folgten dieser Ansicht), soll über einen unerlaubten Trick ermöglicht werden.
1) Wie soll die Gefahrenschwelle abgesenkt werden?
Jetzt gültiger § 9.3.: „Eine gegenwärtige Gefahr im Sinne von Absatz 2 ist eine Sachlage, bei der die Einwirkung des schädigenden Ereignisses bereits begonnen hat oder bei der diese Einwirkung unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bevorsteht.“
Geplant: „Eine gegenwärtige Gefahr im Sinne von Absatz 2 besteht dann, wenn infolge der psychischen Erkrankung ein schadenstiftendes Ereignis bereits eingetreten ist, unmittelbar bevorsteht oder zwar zeitlich nicht vorhersehbar, wegen besonderer Umstände jedoch jederzeit zu erwarten ist.“
Fazit: Also immer für jede und jeden gültig.
2) Die ambulante Zwangsbehandlung kommt über die unzulässige Interpretation des FGG § 70 k wieder ins Spiel. Diese Interpretation ist verfassungswidrig, weil das FGG ein Bundesgesetz ist.
Das FGG ist ein Ausführungsgesetz zum Betreuungsgesetz.
Es steht Bremen nicht zu, Bundesgesetze entgegen der Absicht des Gesetzgebers in Berlin zu interpretieren, der (s.o.) gerade anders entschieden hat.
Dies als mildere Form der Unterbringung zu verkaufen, ist perfide. Es wird anschließend viel mehr Zwang und Gewalt gegen wehrlose, unschuldige Bürger geben:
Zunächst monatelange Psychiatrie-Aufenthalte, anschließend ein Rollkommando, was die Menschen über Jahre und Jahrzehnte zu Hause abspritzt. Mit gesundheitsschädlichen, die Lebenserwartung drastisch verkürzenden Psychopharmaka.
Selbst die DDR kannte dieses Ausmaß an Willkür nicht.
In den USA wurden ähnliche Gesetze (outpatient commitment) vor einigen Jahren auf Betreiben der Pharmaindustrie geschaffen. Obwohl alle Untersuchungen darauf hinweisen, dass psychisch Kranke nicht gefährlicher sind als Normalbürger.
Wir protestieren aufs Schärfste !
Wir laden alle freiheitsliebenden Bürgerinnen und Bürger, denen unser Rechtsstaat nicht egal, ist zur Demonstration ein für:
Vor dem Senator für Justiz und Verfassung, Richtweg 16-22 in Bremen
Das Bremer Justizministerium liegt 10 Minuten zu Fuß vom Hauptbahnhof entfernt.
Informationen unter: Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW, 0234 / 640 5102, Matthias.Seibt@psychiatrie-erfahrene-nrw.de