Der Gesetzgeber plant einen neuen Paragraphen 1906a zu schaffen. Dieser wird
die bislang rechtswidrige ambulante Zwangsbehandlung rechtmäßig machen. Die
Lage vieler Psychiatrie-Erfahrener wird sich dadurch dramatisch verschlechtern.
Am 25.08.2003 fand in Düsseldorf eine Verbändeanhörung statt.
Siehe hierzu die Stellungnahme BPE 1.
Erst nach dieser Verbändeanhörung sickerte durch, dass ein neuer Paragraph 1906a geplant ist.
Siehe hierzu die Stellungnahme BPE 2.
Am 19.12.03 soll dieses Skandalgesetz den Bundesrat passieren. Wir planen dann zu demonstrieren,
sowohl in Berlin als auch in Düsseldorf. Siehe Aufruf zur Demonstration am 18.12.2003 und Bilder von der Demo auf der Archiv-Seite.
Wer etwas dagegen unternehmen will und dazu Rat braucht,
kann mich unter 0234 / 640 5102 anrufen oder unter
Matthias.Seibt@ruhr-uni-bochum.de anmailen.
Matthias
Protokoll der 1. Lesung des Betreuungsrechtsänderungsgesetz im Bundestag am 4.3.2004
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