Wir haben´s geschafft !               von Matthias Seibt

Chronik der Ereignisse vom 8. Dezember bis zum 19. Mai


Mit Lügen Politik zu machen, hatte sich die Bremer Senatorin für Gesundheit Röpke (SPD) zur Aufgabe gemacht. Im Dezember forderte sie auf, Stellung zum ersten Gesetz-Entwurf zu nehmen. Wir protestierten am 8.12. öffentlich vor dem Justizsenator in Bremen und vor der Bremer Landesvertretung in Berlin gegen den beabsichtigten Bruch der Verfassung.

Dann sollte zum 16.3. für einen zweiten Entwurf eine Stellungnahme abgegeben werden. Wir lieferten zusätzlich zu unserem wiederholten öffentlichen Protest ein 30-seitiges Rechtsgutachten von Thomas Saschenbrecker ab. Am 14.3. wird ein 3. Entwurf von der Senatorin präsentiert, der am 15.3. verschickt wird, also gerade rechtzeitig zum Ablauf der Frist zur Stellungsnahme eintrifft. Und dann wird noch der Vogel abgeschossen: am 30.3. wird das selbe ambulante Zwangsbehandlungsgesetz noch mal in einen neuen Schlauch abgefüllt und mit einem auf den 12.4. datierten Brief am 20.4. verschickt. Wir haben also am 22.4. den vierten Entwurf erhalten, gerade rechtzeitig, damit die Senatorin am 16.4., also 6 Tage zuvor, in der Deputation verlogen behaupten kann: Mit den Psychiatrie-Erfahrenen ist alles abgestimmt. Und außerdem sei es keine ambulante Zwangsbehandlung.

Am 25.4. erfuhren wir, dass die Deputation sich für den Entwurf ausgesprochen hatte. Am Dienstag, den 26.4. haben wir alle Senatoren und alle Abgeordneten der Bürgerschaft darauf hingewiesen, dass durch den Verweis im Gesetz auf § 22 ambulanter Zwang und Gewalt festgeschrieben wird. Gleichzeitig wurde das Bürgerhaus Weserterrassen für eine Podiumsdiskussion gebucht  und mit Dr. jur. Pollähne ein Mitstreiter gefunden, der mit dem Bremer Kriminalpolitischen Arbeitskreis öffentlich Stellung bezog. Am 1. Mai sagt Wolfgang Grotheer, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion für das Podium zu.

Am 2. Mai beschließt der Senat (= das Kabinett) trotz unserer Warnungen den Entwurf in die Bürgerschaft einzubringen. Das führte ab dem 2. Mai bis 12. Mai zu einer Dauer-Demonstration vor dem Bundesrat in Berlin. Titel war "Horror - Bremen plant die ambulante Folter".

Am 8. Mai beschließen die Bremer Psychiatrie-Erfahrenen folgende Resolution:

Der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Bremen e.V. stellt fest:
Die Senatorin Frau Karin Röpke behauptet, die geplante Änderung des Bremer PsychKG´s wäre mit uns abgestimmt.
Dies ist falsch.
Richtig ist vielmehr:
Wir wurden lediglich fälschlich informiert, dass keine ambulante Zwangsbehandlung gesetzlich geregelt werde.
Tatsächlich ist im Gesetzestext die ambulante Zwangsbehandlung durch den Verweis auf § 22 PsychKG gesetzlich ermöglicht. Alle anderen Behauptungen sind Täuschungen der Öffentlichkeit. Wir weisen jede der aktuell geplanten Änderungen des Bremer PsychKG entschieden zurück. Wir fordern, eine ausgrenzende und brutal entrechtende Regelung der Gefahrenschwelle durch eine Unterscheidung von Menschen und Geisteskranken darf es nie wieder geben.
Für den Vorstand:                                

gez. Thorsten Mährländer   gez. Detlef Tintelott

Das waren die Voraussetzungen für politischen Widerstand in der SPD Fraktion. Der Abgeordnete Wolfgang Grotheer sagte auf dem Podium am 11.5. vor dem Mikrofon glaubhaft zu, durch Änderungsantrag der SPD die ambulante Zwangsbehandlung aus dem Gesetzentwurf zu nehmen.

Die Veranstaltung wurde von der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener (die BPE) und von den Landesverbänden NRW, Berlin-Brandenburg, Niedersachsen und Bremen getragen. Der BPE war wegen des laufenden Rechtsstreits um den Namen mit die BPE nicht Mitveranstalter.

Am 19.5. ging ein Änderungsantrag der SPD bei uns ein, der die ambulante Zwangsbehandlung aus dem Gesetzentwurf nimmt. Auch die Absenkung der Gefahrenschwelle wird etwas relativiert. Noch ist unser Sieg nicht komplett, doch zu 99,x % war es das. Mein herzlicher Dank an alle, die sich beteiligt haben.

Unter www.psychiatrie-erfahrene.de könnt Ihr Euch aktuell informieren.