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12.6.2006

 

 

Offener Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags

 

 

Betrifft: Ergänzung des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG), Drucksache 16/1339

 

 

 

Sehr geehrte Frau«NAME»,

 

der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Umgebung von Menschen, bei denen die Einrichtung einer Betreuung geprüft werden soll, ohne deren Einwilligung und ohne richterlichen Beschluss (?) ausspioniert werden darf.

 

Und zwar „nur“ von sogenannt nichteinwilligungsfähigen Menschen.

 

Dazu unsere Stellungnahme:

 

1) Gesetze gelten für alle oder für keinen. Zur Zeit sind Gesetze nur für Juden oder nur für Hexen undenkbar. Gesetze nur für „Psychisch Kranke“ sind kein Problem.

 

2) Das Gesetz sieht eine Vorverurteilung vor. Es soll ja gerade geprüft werden, ob eine „Nichteinwilligungsfähigkeit“, die eine Betreuung (= Entmündigung) erfordert, vorliegt.

 

3) Und wenn dem so wäre, auch als „Psychisch Kranke/r“ hat man ein Recht darauf, dass nicht alle (Verwandte, Arbeitskollegen, Vermieter, Briefträger) von dieser „Psychischen Krankheit“ erfahren.

 

4) Demgegenüber ist es fast eine Bagatelle, dass diese massiven Grundrechts-verletzungen nicht einmal richterlich (so lesen wir das Gesetz) angeordnet werden müssen. Die Betreuungsbehörde kann, ohne dass der Betroffene irgendetwas davon erfährt, dessen Ruf zerstören und ihn der Freiheit berauben.

Wenn dann das Gerichtsverfahren beginnt, das dies alles „legalisiert“, ist die  Entmündigung (= Betreuung) beschlossene Sache.

 

Falls Sie sich über die Form des offenen Briefs wundern:

Den Bundesrat hat dieses Gesetz (wieder einmal) bereits durchlaufen. Wir erinnern an den Gesetzentwurf zur Ambulanten Zwangsbehandlung, der in absurder Weise unsere Grund- und Menschenrechte außer Kraft setzen sollte.

 

Wir sind es leid, uns einmal im Jahr gegen irgendeinen menschenverachtenden Schwachsinn wehren zu müssen, der auch noch in aller Heimlichkeit ohne Verbändeanhörung durch die Gesetzgebungs-Instanzen gebracht wird.

 

Sagen Sie selbst:

Sind solche Gesetze einer Demokratie und eines Rechtsstaats würdig?

Wie kann so etwas den Bundesrat passieren?

 

Bitte entschuldigen Sie den geharnischten Ton dieses Briefs.

Wir finden, er ist dem Anlass angemessen.

 

Wir sehen Ihren hoffentlich zahlreichen Antworten mit Zuversicht entgegen

 

Mit freundlichem Gruß                                

 

 

 

 

Matthias Seibt (Bochum)                Fritz Schuster (Recklinghausen)

 

 

 

gez. Doris Steenken (Osnabrück)gez. Magdalena Bathen (Huntlosen)