Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW
Gußstahlstr. 33
44 793 Bochum
0234 / 640 5102 d
Matthias.Seibt@ruhr-uni-bochum.de
www.psychiatrie-erfahrene-nrw.de
10.1.04
Presseinformation Nr. 2:
Ambulante Zwangsbehandlung an
Psychiatrie-Patient/inn/en geplant
Sehr geehrte Damen und Herren,
der LPE NRW ist der Selbsthilfeverband der ehemaligen und derzeitigen
Psychiatrie-
PatientInnen in NRW. Als von Psychiatrie betroffene Nordrhein-Westfalen bitten wir Sie
freundlich und dringend, darüber zu berichten, dass
der Gesetzgeber plant; einen neuen Paragraphen 1906a zu schaffen. Dieser soll
die bislang rechtswidrige ambulante Zwangsbehandlung rechtmäßig machen. Die
Lage vieler Psychiatrie-Erfahrener wird sich dadurch dramatisch verschlechtern.
Grund sind:
* die geplante Generalbevollmächtigung für Angehörige
* die geplante Ermöglichung ambulanter Zwangsbehandlung
* weitreichende Entscheidungen wie die Einrichtung einer Betreuung können
demnächst statt von Richter/inne/n von Rechtspfleger/inne/n getroffen werden
Angehörige sind oft Teil des Problems, dass sich bei dem/der Betroffenen als
"psychische Krankheit" manifestiert. Diesen GENERELL die gesetzliche
Betreuung
zu übertragen und diesen damit auch die psychiatrische Unterbringung von
"psychisch kranken" Familienmitgliedern nach Betreuungsrecht zu
ermöglichen,
liegt aus nachvollziehbaren Gründen nicht in unserem Interesse.
Die große Mehrzahl der PsychiaterInnen betrachtet seelisches Leid als genetisch
bedingte Hirnstoffwechselstörung. So wird Langzeit – Medikation gerechtfertigt.
Die Psychopharmaka überdecken oft ursächliche Traumen, durch Zwangsbehandlung
kommen neue überdeckende Traumen hinzu. Oft führt die alleinige pharmakologische
Symptomunterdrückung zu Chronifizierung und Invalidität.
Alternativen in großer Zahl sind seit Jahrzehnten bekannt.
Die der Pharmaindustrie hörige Psychiatrie ignoriert bzw.
zerstört jeden Reformansatz.
Dieses Gesetz ebnet den Weg dazu.
Am 19.12.03 hat dieses Skandalgesetz
den Bundesrat passiert. Das Bundesland
Nordrhein-Westfalen beantragte, den 1906a aus dem Gesetzentwurf zu nehmen.
Leider wurde dieser Änderungsantrag nur von Schleswig-Holstein und Berlin unterstützt
und fand keine Mehrheit.
Informative Links: www.psychiatrie-erfahrene-nrw.de, www.psychiatrie-erfahrene.de