Ruth Fricke

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An die                                                                                                           04.11.2003

Justizministerkonferenz

 

Zur Kenntnis an:

BMJ

BMGS

Behindertenbeauftragten der Bundesregierung

Gesundheitsministerkonferenz

 

 

§ 1906a BGB, Ambulante Zwangsbehandlung

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Nur durch Zufall haben wir erfahren, dass erst nach der Verbändeanhörung zum 2. Betr.Änd Gesetz am 25. August in Düsseldorf zusätzlich eine Änderung zur ambulanten Zwangsbehandlung als Entwurf von der Arbeitsgruppe eingebracht wurde, so dass uns nun nur noch unmittelbar vor der Justizministerkonferenz am 06.11. eine vorläufige Stellungnahme möglich ist.

Uns ist unerklärlich, wieso wir als Betroffenenverband, dem ausschließlich ehemalige und jetzige Patienten der Psychiatrie angehören, dazu bisher nicht gehört wurden. Es sollte in der Zwischenzeit hinlänglich bekannt sein, dass unser Verband an derartigen Anhörungen sehr interessiert ist. Aus diesem Grund ist unser Verband ist seit 1996 in der öffentlichen Liste des Deutschen Bundestages eingetragen (Az.:  WD 3/212 - 4362 ? 01976).

 

Der Änderungsentwurf ist offensichtlich getragen von dem zur Zeit vorherrschenden einseitigen  biologistischen Krankheitsmodell der Psychiatrie und von dem diffusen Konzept der angeblich krankheitsbedingten Krankheitsuneinsichtigkeit. Dieses Konzept ermöglicht es jedem, den Widerspruch eines Betroffenen zu einer von anderen als gut empfundenen Behandlung seiner "Uneinsichtigkeit" zuzuschreiben.  Es wird nicht gefragt, warum eine betroffene Person  sich zur Wehr setzt. Die erlittenen Traumen bleiben unberücksichtigt, ebenso die Tatsache, dass eine Heilung mit Psychopharmaka nicht möglich ist.  Dem Patientenwohl dient eine zwangsweise Behandlung keinesfalls.

 

Schon der heutige Rechtsalltag in der Psychiatrie beweist täglich, dass Patientenrechte missachtet werden. Pieters (2003) zeigt in einer kürzlich erschienenen Studie, dass 30% der zwangs-untergebrachten Patienten sich zu einer Medikation genötigt fühlen. Umfragen unter unseren Mitgliedern kommen zu deutlich höheren Zahlen.

 

Auch heute schon sind psychiatrische Formulierungen wie "...wenn Sie jetzt ihr Medikament nicht nehmen, mache ich Ihnen ein PsychKG" keine Seltenheit, ja, sogar die Beschwerde gegen eine ärztliche Gefährdungsbegründung "Sie will sich nicht richtig behandeln lassen und gefährdet sich durch Chronifizierung" wird vom zuständigen Landgericht  ohne Anhörung der Betroffenen als "unbegründet" abgewiesen. Zu weiteren Einzelheiten der "Rechtsverhältnisse in der Psychiatrie" möchten wir auf  Fabricius (2001) verweisen.

 

Vor einem psychiatriepolitischen Hintergrund, der einerseits gekennzeichnet ist durch praktisch kaum einklagbare und allenfalls auf dem Papier geschützte Patientenrechte, - das verfassungsrechtlich garantierte "Recht auf Krankheit" ist im Falle psychischer Erkrankungen aufgrund des o.a. Zirkelschlusses eher nicht existent, die wohlinformierte Zustimmung zur Medikation gehört ebenfalls zu den Ausnahmen in der Psychiatrie,- andererseits durch heftige finanzielle Kürzungen im Bereich der ambulanten psychosozialen Hilfen, drittens durch die Tatsache, dass ein ethischer Diskurs des

klinischen Alltages kaum gepflegt wird, wollen Sie nun die ethisch äußerst fragwürdige ambulante Zwangsmedikation gesetzlich verankern?  Zu wessen Wohl soll das sein? Zumindest die Hersteller der hochgelobten modernen atypischen Depot-Neuroleptika werden einen Umsatzaufschwung erleben. (Hierzu verweisen wir auf die, auch aus  Professionellensicht, sorgfältig recherchierten Veröffentlichungen des Spiegel-Redakteurs Jörg Blech)

 

Aus unserer Sicht handelt es sich bei der geplanten Einführung des § 1906 a BGB eindeutig um eine Verletzung grundgesetzlich garantierter Rechte. Nicht nur wird eine solche vierzehntägig wiederholte Entwürdigung psychodynamisch einen Chronifizierungsprozess  weiter unterhalten und fördern, auch wird die Selbstbestimmung für eine Gruppe von Bürgern, - den psychisch Kranken, -  systematisch weiter eingeschränkt und von Gleichheit vor dem Gesetz und Verbot der Benachteiligung von Behinderten kann keine Rede mehr sein.  Dies wird in der Öffentlichkeit auch die Diskriminierung und Stigmatisierung psychisch Kranker nur weiter fördern.

 

Während im stationären Bereich zunehmend dazu übergegangen wird, Zwangsmassnahmen durch Deeskalationsstrategien zu vermeiden, um so zusätzliche Traumatisierungen auszuschließen, die einen Gesundungsprozess massiv behindern würden, wollen Sie derartige Zwangsmaßnahmen nun im ambulanten Bereich ermöglichen. Wir halten dies für kontraproduktiv.

 

Wir fordern Sie daher eindringlich auf, davon Abstand zu nehmen, ambulante Zwangbehandlungen durch die geplante Gesetzesänderung zu ermöglichen.

Wir bitten Sie weiterhin, uns über das weitere Gesetzgebungsverfahren auf dem Laufenden zu halten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

gez. Ruth Fricke

Mitglied des geschäftsführenden

Vorstandes des BPE e.V.