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http://www.psychiatrie-erfahrene.de/stellungnahme.htm
 
 
Horror: Der Bundesrat beschließt die Folter an Entmündigten!
 
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eigentlich klar die
verfassungsrechtlichen Schranken für ambulante Zwangsbehandlung
gewiesen. Böswillige werden aus dem Urteil, wie es hier vollständig
nachzulesen ist: www.rws-verlag.de/bgh-free/volltex2/vo72345.htm
herauslesen wollen, dass nur ein Gesetz gefehlt habe. Dem ist
selbstverständlich nur für schlichte Gemüter so - allerdings muss man
Herrn Dr. Jurgeleit (vom NRW Justizminsterium) als dem Zauberkünstler
und Strippenzieher des Machwerks eines neuen § 1906a BGB und sämtliche
Justizminister der Länder dazu zählen.
 
Am 28.11. (wegen zu erwartenden Proteste wurde der Termin offenbar
sogar noch mal vorgezogen) wird das Gesetz, das am 6.11. völlig
überraschend aus dem Ärmel geschüttelt wurde, also den Bundesrat
passiert haben und zwar so wie es bis jetzt aussieht mit den positiven
Stimmen aller stimmberechtigten Vize-Länderchefs aller im Bundestag
vertretenen Parteien, die damit der umfassende Faschisierung der
Republik zustimmen!
 
Die ganze Angelegenheit ist so haarsträubend, dass es einem die
Sprache verschlagen könnte:
Insbesondere die Kombination von gesetzlicher Vertretungsmacht durch
nahe Angehörige mit einem neuen § 1906a ist bizarr. Er wird lauten:
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§ 1906a BGB.
Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bei der zwangsweisen Zuführung
zur ärztlichen Heilbehandlung.
Eine zwangsweise Zuführung des Betreuten zur ambulanten ärztlichen
Heilbehandlung durch den Betreuer ist nur zulässig, solange sie zum
Wohl des Betreuten notwendig ist, weil
 
1. der Betreute aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen
oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Behandlung nicht
erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann,
 
2. die Gefahr besteht, dass er sich der notwendigen ambulanten
ärztlichen Heilbehandlung entzieht.
 
Die zwangsweise Zuführung ist nur mit Genehmigung des
Vormundschaftsgerichts zulässig. § 1906 Absätze 3 und 5 gelten
entsprechend.
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Offensichtlich kann dann jeder Angehörige (OHNE dass ein anderer
verfolgter Angehöriger, also das Opfer, auch nur für "gefährlich" oder
selbstgefährdend gewähnt werden muss!!) einen Angehörigen zum
ambulanten Drogenabschuss* freigeben, irgendein Psychiater wird sich
IMMER finden, der Behandlungsbedürftigkeit und selbstverständlich
mangelnde Krankheitseinsicht feststellt (der Richter muss dann
abnicken!) - er verdient mit der verleumderischen Diagnose einer nicht
vorhandenen "Krankheit" schließlich sein Leben lang sein Geld.
 
Das heißt also nicht mehr und nicht weniger, als dass wir uns alle
gegenseitig Folterknechte qua Option auf folterartige,
körperverletzende ambulanter Zwangsbehandlung sein sollen, und die
umfassende Faschisierung der Gesellschaft vollzogen wird.
 
Kurz zusammengefasst: Alle Parteien beteiligen sich an diesen
massiven, systematischen Menschenrechtsverletzungen per
Gesetzgebungsverfahren in der BRD!!
Die zynische Republik präsentiert sich in ihrer reinen Form.
 
* psychiatrische Drogen werden von Psychiatern betrügerisch
"Medikamente" genannt
 
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