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http://www.psychiatrie-erfahrene.de/stellungnahme.htm Horror: Der Bundesrat beschließt die Folter an Entmündigten! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eigentlich klar dieverfassungsrechtlichen Schranken für ambulante Zwangsbehandlunggewiesen. Böswillige werden aus dem Urteil, wie es hier vollständignachzulesen ist: www.rws-verlag.de/bgh-free/volltex2/vo72345.htmherauslesen wollen, dass nur ein Gesetz gefehlt habe. Dem istselbstverständlich nur für schlichte Gemüter so - allerdings muss manHerrn Dr. Jurgeleit (vom NRW Justizminsterium) als dem Zauberkünstlerund Strippenzieher des Machwerks eines neuen § 1906a BGB und sämtlicheJustizminister der Länder dazu zählen. Am 28.11. (wegen zu erwartenden Proteste wurde der Termin offenbarsogar noch mal vorgezogen) wird das Gesetz, das am 6.11. völligüberraschend aus dem Ärmel geschüttelt wurde, also den Bundesratpassiert haben und zwar so wie es bis jetzt aussieht mit den positivenStimmen aller stimmberechtigten Vize-Länderchefs aller im Bundestagvertretenen Parteien, die damit der umfassende Faschisierung derRepublik zustimmen! Die ganze Angelegenheit ist so haarsträubend, dass es einem dieSprache verschlagen könnte:Insbesondere die Kombination von gesetzlicher Vertretungsmacht durchnahe Angehörige mit einem neuen § 1906a ist bizarr. Er wird lauten:------------------------------------§ 1906a BGB.Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bei der zwangsweisen Zuführungzur ärztlichen Heilbehandlung.Eine zwangsweise Zuführung des Betreuten zur ambulanten ärztlichenHeilbehandlung durch den Betreuer ist nur zulässig, solange sie zumWohl des Betreuten notwendig ist, weil 1. der Betreute aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigenoder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Behandlung nichterkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann, 2. die Gefahr besteht, dass er sich der notwendigen ambulantenärztlichen Heilbehandlung entzieht. Die zwangsweise Zuführung ist nur mit Genehmigung desVormundschaftsgerichts zulässig. § 1906 Absätze 3 und 5 geltenentsprechend.---------------------------------Offensichtlich kann dann jeder Angehörige (OHNE dass ein andererverfolgter Angehöriger, also das Opfer, auch nur für "gefährlich" oderselbstgefährdend gewähnt werden muss!!) einen Angehörigen zumambulanten Drogenabschuss* freigeben, irgendein Psychiater wird sichIMMER finden, der Behandlungsbedürftigkeit und selbstverständlichmangelnde Krankheitseinsicht feststellt (der Richter muss dannabnicken!) - er verdient mit der verleumderischen Diagnose einer nichtvorhandenen "Krankheit" schließlich sein Leben lang sein Geld. Das heißt also nicht mehr und nicht weniger, als dass wir uns allegegenseitig Folterknechte qua Option auf folterartige,körperverletzende ambulanter Zwangsbehandlung sein sollen, und dieumfassende Faschisierung der Gesellschaft vollzogen wird. Kurz zusammengefasst: Alle Parteien beteiligen sich an diesenmassiven, systematischen Menschenrechtsverletzungen perGesetzgebungsverfahren in der BRD!!Die zynische Republik präsentiert sich in ihrer reinen Form. * psychiatrische Drogen werden von Psychiatern betrügerisch"Medikamente" genannt Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg e.V.http://www.psychiatrie-erfahrene.de Irren-Offensive e.V.http://www.antipsychiatrie.deim Werner-Fuß-ZentrumScharnweberstr. 2910 247 Berlin