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Änderung des PsychKG NRW

Die Urteile des BVerfG von 2011 haben die Zwangsbehandlung nach den alten Psychisch-Krankengesetzen der Bundesländer unmöglich gemacht. Anstatt nun auf Zwangsbehandlung ganz zu verzichten, wird auch in NRW eine erneute Legalisierung dieser folterähnlichen (UN-Hochkommisariat für Menschenrechte) Maßnahme angestrebt.