Rechtsgutachten zur Verteidigung von Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Grundgesetz

Die Niedersächsische Landesregierung hat am  Dienstag 20.1.2026 dem Entwurf eines „Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke“ (NPsychKHG) zugestimmt, die Einbringung in den Landtag beschlossen und das in einer Pressemitteilung veröffentlicht, siehe hier

Vor allem versucht die Niedersächsische Landesregierung für ihr schändliches Vorhaben, das Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG zu beugen, um Gesundheitsdaten an die Polizei durchstechen zu lassen, den Bundesrat, die Bundesregierung und im Weiteren den Bundestag ein zu spannen. Dazu soll am 30.1. der Bundesrat in zweiter Lesung einem Entschließungsantrag der Landes  Niedersachsen zustimmen, siehe: www.bundesrat.de/tagesordnung im Augenblick als  Top 16. Das von dem BPE und die-BPE in Auftrag gegebene Rechtsgutachten von Dr. Schneider-Addae-Mensah belegt das Schändliche dieses Vorhabens eindrucksvoll.
Wir hoffen auf kurzfristigen und breiten Widerspruch gegen dieses Vorhaben der  Niedersächsischen Landesregierung.

Für den Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.
Luise Wieg und Matthias Seibt
 
Pressemitteilung:
 
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